Lehrlingsförderung
Allgemeine Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Österreichische bzw. Staatsbürgerschaft eines EWR- Mitgliedstaates
- unselbständig erwerbstätig bzw. Bezieher/In von Leistungen des AMS (Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe) oder einer Pension aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit
Verpflegungskostenzuschuss für Lehrlinge
Lehrlinge, die auf Grund des Ausbildungsortes gezwungen sind in einem Heim oder einer Privatunterkunft außerhalb ihres Hauptwohnsitzes zu wohnen, können einen Zuschuss von derzeit € 55,– monatlich erhalten. Voraussetzung ist ein aufrechtes Lehrverhältnis oder Informationen & Aktionen ein Ausbildungsverhältnis, das dem eines Lehrlings ähnlich ist. Diese Förderung ist nicht an eine Einkommenshöchstgrenze gebunden.
- Zu den Richtlinien und zum Antrag
Ihre Kontaktstelle des Landes für Verpflegungskostenzuschuss
Elke Hirtl-Dolezal
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung F3, Arbeitnehmerförderung
02742/9005 DW 11235
post.f3anf@noel.gv.at
Lehrlingsbeihilfe
Lehrlinge in einem aufrechten Lehrverhältnis können einen monatlichen Zuschuss unter der Voraussetzung erhalten, dass das anrechenbare Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet. Die Höhe der Beihilfe beträgt derzeit zwischen € 40,- und € 80,- monatlich, die Auszahlung der Beihilfeerfolgt vierteljährlich.
- Zu den Richtlinien und zum Antrag
Ihre Kontaktstelle des Landes für Lehrlingsbeihilfe
Elke Hirtl-Dolezal
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung F3, Arbeitnehmerförderung
02742/9005 DW 11235
post.f3anf@noel.gv.at
Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule
Für Lehrlinge (ordentliche oder außerordentliche Schüler) kann eine Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule gewährt werden, wenn die einfache Wegstrecke zwischen dem Wohnort und der Berufsschule 250 km oder mehr beträgt. Es gibt keine Einkommenshöchstgrenze. Die Berechnung erfolgt ausschließlich nach dem amtlichen Kilometerprogramm. Es wird die Hälfte der Kosten der Fahrten rückerstattet. Die Berechnungsgrundlage bildet der Tarifplan öffentlicher Verkehrsmittel 2. Klasse.
- Zu den Richtlinien und zum Antrag
Ihre Kontaktstelle des Landes für Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule
Kurt Kreitzer
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung F3, Arbeitnehmerförderung
02742/9005-11237
post.f3anf@noel.gv.at
Lehrlings-Pendlerbeihilfe
Mit der NÖ Lehrlings-Pendlerhilfe unterstützt das Land Lehrlinge, die vom Wohn- zum Arbeitsort pendeln müssen und dafür finanzielle Aufwendungen haben. Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig und wird anteilig nach Pendelmonaten, für welche die Voraussetzungen gemäß den Förderungsrichtlinien erfüllt sind, ermittelt.
Die Lehrlings-Pendlerhilfe beträgt:
| Lehrlingszone | ab | 3 Km | € | 220,00 |
| Zone 1 | ab | 25 km | € | 450,00 |
| Zone 2 | ab | 50 Km | € | 720,00 |
| Zone 3 |
ab | 80 Km | € |
820,00 |
| Zone 4 |
ab | 130 Km |
€ | 1.020,00 |
| Zone 5 |
ab | 200 Km | € | 1.220,00 |
Die Kilometerangeben der Zonen betreffen die einfache Fahrtstrecke. Die angeführten Förderbeträge gehen von 12 anrechenbaren Pendelmonaten aus. Das monatliche Gesamtfamilieneinkommen (brutto) darf eine festgesetzte Höchstgrenze nicht übersteigen.
- Zu den Richtlinien und zum Antrag
Ihre Kontaktstellen des Landes für Lehrlings-Pendlerbeihilfe
Josef Janisch
02742/9005 DW 11222
Inge Fröhlich
02742/9005 DW 11233
Andrea Stradel
02742/9005 DW 11232
Hermine Haller
02742/9005 DW 11221
Kerstin Zauner
02742/9005 DW 13518
Petra Hintersteiner
02742/9005 DW 13541
Johannes Kaffarek
02742/9005 DW 11229
Kujtime Ljatifi
02742/9005 DW 13518
Informationen erhältst du in der Abteilung
Allgemeine Förderung F3
des Amtes der NÖ Landesregierung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Telefon: 02742/9005
Durchwahl 11226, 11236 oder 11237
Telefax: 02742/9005-10649
E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
